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Pressemitteilung des SkF Gesamtvereins vom 16.01.2012
SkF begrüßt ersten Schritt zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
Familienpflegezeitgesetz muss verbessert werden
Dortmund. Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) begrüßt das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Familienpflegezeit-
gesetz als eine erste Grundlage, häusliche Pflege und Berufstätigkeit besser zu verbinden, es müsse jedoch nachgebessert werden.
Der Verband bezweifelt, dass das Gesetz in der vorliegenden Fassung attraktiv genug ist, um angenommen zu werden. Kritisiert wird unter anderem, dass Beschäftigte, die die Familienpflegezeit nutzen möchten, ohne einen Rechtsanspruch auf die Zustimmung des Arbeitgebers angewiesen sind. Die Bereitschaft der Arbeitgeber, einen reibungslosen betrieblichen Ablauf aufgrund familiärer Pflegefälle organisatorisch zu kompensieren, muss sich nun zeigen. Die Voraussetzungen für eine Arbeitszeitverkürzung im Pflegefall sind an vielen Arbeitsplätzen aufgrund zunehmender Arbeitsverdichtung und immer weniger Personal nicht die besten. Pflegende Angehörige sind damit auf den guten Willen der Arbeitgeber angewiesen und somit schlechter gestellt als Erziehungsberechtigte in der Elternzeit. Die Pflege von Angehörigen braucht daher, wie es für die Betreuung von Kindern bereits geregelt ist, eine gesetzliche Anspruchsgrundlage.
Der SkF lehnt es darüber hinaus ab, dass sich die Familienpflegezeit nach dem vorliegenden Gesetz ausschließlich wenige finanziell werden leisten können. Für Geringverdiener, die neben Pflegebedürftigen noch eigene Kinder zu versorgen haben, ist eine Pflegephase, die ein reduziertes Gehalt und Mehrkosten durch eine Zusatzversicherung beinhaltet, aus finanziellen Gründen kaum realisierbar.
Ein weiterer Kritikpunkt stellt für den SkF die Anbindung des Familienpflegegesetzes an die Definition der Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI dar. Denn die zunehmend größer werdende Zahl demenzkranker Pflegebedürftiger ist darin nicht eingeschlossen. Das geht an der Pflegerealität vieler Familien vorbei.
Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt. Die meisten von ihnen werden zu Hause von ihren Angehörigen betreut, die überwiegend erwerbstätig und weiblich sind. Das Gesetz zur Vereinbarung von Pflege und Beruf (Familienpflegezeitgesetz) ermöglicht Beschäftigten eine maximal zweijährige Arbeitszeitreduzierung auf bis zu 15 Stunden zur Pflege von Angehörigen in der häuslichen Umgebung. Damit in dieser Zeit der Einkommensausfall nicht zu hoch ist, werden vier Jahre lang nur 75 Prozent der Vergütung ausgezahlt.
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Pressemitteilung vom 13.07.2011
Spende der Schiller-Loge Stuttgart für den Tagestreff Femmetastisch
Der Tagestreff Femmetastisch für Frauen in schwierigen Lebenssituationen ist ein anerkanntes Angebot der Wohnungsnotfallhilfe Stuttgart nach §67 SGB XII des Sozialdienstes katholischer Frauen in Stuttgart in der Heusteigstraße 20. Das Einzugsgebiet des Tagestreffs umfasst das gesamte Stadtgebiet. Der Tagestreff ist eine geschützte Tagesstätte ausschließlich für Frauen. Viele der Besucherinnen sind wohnungslos oder in Wohnungsnot, nahezu alle leben in prekären Lebensumständen und häufig in großer Isolation. Nahezu alle dieser Frauen weisen komplexe Problemlagen auf wir gewaltgeprägte Lebensumstände und psychologische Beinträchtigungen.
Im Tagestreff erfahren diese Frauen uneingeschränkte Akzeptanz, Wertschätzung und Schutz vor alltäglichen Übergriffen, unabhängig von ihrer Nationalität oder Religionszugehörigkeit. Ihre Grundversorgung ist gewährleistet, von Montag bis Freitag können die Besucherinnen die Dinge des täglichen Lebens erledigen wie baden, duschen, Wäsche waschen, trocknen auch ändern und Secondhand-Kleidung beziehen. Es werden preiswerte Mahlzeiten und Getränke angeboten. Darüber hinaus wird in der Kreativ-Werkstatt Anleitung zur heilsamen Beschäftigung mit den eigenen Fähigkeiten angeboten. Einmal im Monat werden die Geburtstage der Besucherinnen gefeiert und darüber hinaus die jahreszeitlichen Feste. Außerdem können die Frauen im Tagestreff ein Verwahrgeldkonto einrichten, Schließfächer in Anspruch nehmen und Femmetastisch als Postadresse nutzen.
Aufgrund der stetig steigenden Besucherinnenzahlen der letzten Jahre (zwischenzeitlich werden ca. 40 Mittagessen ausgegeben) ist das derzeitige Raumangebot längst nicht mehr ausreichend. Eine räumliche Erweiterung der ist daher dringend notwendig, ebenso die Vergrößerung des Küchenbereichs. Mit der räumlichen Erweiterung soll gleichzeitig auch die veraltete Sanitäranlage erneuert, räumlich neu zugeordnet und behindertengerecht ausgestattet werden.
Für die geplante Umbaumaßnahme übergaben Mitglieder der Schiller-Loge Stuttgart den Vertreterinnen des Sozialdienstes katholischer Frauen Stuttgart e.V. am 13.07.2011 einen Scheck in Höhe von 4.000,00 € .
Die Schiller-Loge wurde im Jahr 1872 gegründet, sie ist eine der 50 Brüder- und Rebekka-Logen sowie Schwesternbünden des Deutschen Odd-Fellow Ordens, dieser versteht sich als weltlicher Orden und gehört zu den wenigen globalen Organisationen dieser Art, die auch Frauen in ihre Reihen aufnehmen und weltweite Netze mit mehr als 300.000 Brüdern und Schwestern pflegen. Die Schiller-Loge trifft sich regelmäßig montags im Ludwigsburger Logenhaus in der Asperger Straße 37 zum Gedanken-austausch und zu Vorträgen über Themen aus allen Lebensbereichen aber auch zu Festen sowie zu geselligen und kulturellen Veranstaltungen. Neue Mitglieder oder Interessierte sind immer willkommen. Gemäß ihrem Leitspruch „Freundschaft, Liebe und Wahrheit“ verpflichtet sich die Schiller-Loge zu wohltätigem Wirken und karitativem Handeln, was hier dankenswerter Weise dem Tagestreff für Frauen zu gute kommt.
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