KiFaZ – Ein Haus für alle

Unser Kinder- und Familienzentrum (KiFaZ) Paulusstift ist eine Kombination aus Kindertagesstätte und einem vielfältigen Angebot für die ganze Familie.

Wir verfolgen einen familienorientierten Ansatz und bieten für Kinder und Eltern einen Lebensraum, in dem sie sich wohlfühlen und ihre individuellen Bedürfnisse, Wünsche und Interessen einbringen können.

Das KiFaZ steht für

  • Bildung und Erziehung von Kindern ab 8 Wochen
  • Erziehungspartnerschaften zwischen Kindern, Eltern und Erzieher-/innen
  • individuelle Förderung und Angebote für Kinder und Eltern
  • Vernetzung von Familien, um Austausch und Begegnungen zu fördern
  • Kooperation und Vernetzung mit Beratungsstellen, Grund- und Förderschulen, dem Elternseminar und anderen Institutionen
  • bedürfnisorientierte Unterstützung, Beratung und Informationen
  • Möglichkeiten, eigene Kompetenzen einzubringen und sich bei der Mitgestaltung zu engagieren

Downloads:

Flyer KiFaZ

SkF Stuttgart
Kinder- und Familienzentrum
mit Kindertagesstätte Paulusstift

Heidi Nagler, Gesamtleitung Paulusstift
Susanne Pill-Hardt, Bereichsleitung

Ottostr. 1
70190 Stuttgart

Tel.: 0711 26 88 9-0
Mail: heidi.nagler@skf-drs.de
susanne.pill-hardt@skf-drs.de

Mutter-Kind-Einrichtung Paulusstift

Kindertagesstätte

Wir betreuen 93 Kinder von 8 Wochen bis 6 Jahren in sieben unterschiedlichen Gruppen.

Ziel unserer pädagogischen Arbeit ist es, die Kinder darin zu unterstützen, ein positives Selbstbild zu entwickeln sowie Eigenverantwortung, Selbstständigkeit und soziale Kompetenz zu erwerben.

Die Grundlage unserer pädagogischen Arbeit bildet der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung Baden-Württemberg, den wir mit dem Early Excellence (EEC) Ansatz umsetzen. Der EEC- Ansatz bedeutet für uns, im Rahmen von Bildung und Erziehung ein ganzheitliches Konzept für Kinder und ihre Familien anzubieten.

Unsere Leitziele sind Kinder individuell zu fördern, die Eltern in die Bildungsprozesse ihrer Kinder einzubeziehen und der Aufbau einer kinder- und familienfreundlichen Infrastruktur im Stadtteil.

SkF Stuttgart
Kindertagesstätte Paulusstift

Susanne Pill-Hardt, Bereichsleitung

Ottostr. 1
70190 Stuttgart

Tel.: 0711 26 88 9-0
Mail: susanne.pill-hardt@skf-drs.de

Schwerpunkte

  • ganzheitliche Sprachförderung
  • religionspädagogische Angebote
  • Förderung in den Bildungsbereichen Sport, Atelier, Bauen und Konstruktion, Rollenspiel, Naturwissenschaft und Musik
  • spezielle Angebote für Kinder unter drei Jahren
  • Projekte und Aktionen orientiert an Themen und dem Jahreskreis
  • regelmäßige Entwicklungsgespräche mit den Eltern

Öffnungszeiten

Regelbetreuung:
Montag-Donnerstag:
08.00 – 16.00 Uhr
Freitag:
8:00 – 14:00 Uhr

Frühbetreuung:
Montag-Freitag:
07.30 – 08.00 Uhr

Spätbetreuung:
Montag-Donnerstag:
16.00 – 16.30 Uhr

Der Sozialdienst katholischer Frauen Stuttgart ist ein selbständig eingetragener Frauenverein in Stuttgart, ein Frauenfachverband im Caritasverband und Mitglied eines bundesweit tätigen Frauenverbands. Unabhängig davon sind wir offen für alle Religionen und Kulturen. Es ist für uns von großer Bedeutung, den Dialog zwischen den Menschen zu fördern, um trotz unterschiedlicher Ausgangspunkte im Glauben ein gutes Zusammenleben zu ermöglichen.

Die Kindertagesstätte im Paulusstift verfolgt einen familienorientierten Ansatz und bietet für Kinder und Eltern einen Lebensraum, in dem sie sich wohlfühlen und einbringen können. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Eltern und Familien ist uns ein wichtiges Anliegen. Daher werden Geschwisterkinder bei Neuaufnahmen bevorzugt aufgenommen.

Ebenso bevorzugt aufgenommen werden Kinder in besonderen Lebenssituationen (Notlagen, soziale Kriterien, Kind vor dem letzten Kitajahr, …), da es uns wichtig ist, bedarfsorientierte Unterstützung zu bieten.

Folgende Kriterien werden bei der Platzvergabe zusätzlich berücksichtigt: Wohnortnähe, Berufstätigkeit, Alleinerziehend, Bonuscard der Landeshauptstadt Stuttgart (die Aufzählung stellt keine Gewichtung dar).

Liebe Eltern,
hiermit erhalten Sie einen berichtigten Schließplan für das Jahr 2024. Es sind noch nicht alle Schließtage bekannt, es werden maximal 27 Schließtage werden. Wir werden Sie rechtzeitig über diese weiteren Tage informieren.

Januar 2024

01.01.24– 05.01.24 Weihnachtsferien geschlossen 4 Tage

Februar 2024

13.02.24 Faschingsdienstag ab 12.00 Uhr geschlossen
26.02.24 pädagogischer Tag geschlossen 1 Tag

März 2024

11.03.24 Einführungstag neue Mitarbeitende (Notgruppe: Anmeldung bis 12.02.24)
29.03.24 Karfreitag Feiertag

April 2024

01.04.24 Ostermontag Feiertag
18.04.24 Betriebsversammlung ab 15 Uhr geschlossen

Mai 2024

01.05.24 Tag der Arbeit Feiertag
09.05.24 Christi Himmelfahrt Feiertag
10.05.24 Brückentag geschlossen 1 Tag
20.05.24 Pfingstmontag Feiertag
30.05.24 Fronleichnam Feiertag
31.05.24 Notgruppe (Anmeldung bis 03.05.24)

Juni 2024

Juli 2024

01.07.24 Betriebsausflug geschlossen 1 Tag

August 2024

05.08. – 23.08.24 Sommerferien geschlossen 15 Tage
19.08. – 23.08.24 Sommerferien mit Notgruppe (Anmeldung bis 13.05.24)

September 2024

06.09.24 Planungstag geschlossen 1 Tag

Oktober 2024

03.10.24 Tag der Deutschen Einheit Feiertag
04.10.24 Brückentag geschlossen 1 Tag
24.10.24 Betriebsversammlung ab 15.00 Uhr geschlossen

November 2024

01.11.24 Allerheiligen Feiertag

Dezember 2024

23.12.24 – 05.01.24 Weihnachtsferien geschlossen 3 Tage (2024), 2 Tage (2025)

Anzahl der bisher festgelegten Schließtage für das Jahr 2024: 22 Tage

Notgruppen bieten wir für Kinder an, deren Eltern berufstätig sind und an diesen Tagen nachweislich keinen Urlaub erhalten.

ohne Familiencard

mit Familiencard

Essensgeld

Zusätzlich wird ein Essensgeld von 70 € erhoben. Ab 01.09.2019 entfällt das Essensgeld für BonusCard-Inhaber*innen.

Beitragsfreiheit

Inhaber*Innen einer BonusCard der Stadt Stuttgart sind beitragsfrei. Für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr ist die BonusCard der Eltern maßgebend. Kinder ab 6 Jahre benötigen eine eigene BonusCard.

Kleinkindzuschlag

In die Gebührenordnung wurde ein Kleinkindzuschlag für 0 – 3 jährige Kinder in Krippengruppen (GTE) und Ganztagsgruppen (0 – 6 Jahre) aufgenommen, der zusätzlich zu den Gebühren zu zahlen ist. Besuchen gleichzeitig zwei oder mehr Kinder einer Familie unter 3 Jahren eine Tageseinrichtung für Kinder, wird der Kleinkindzuschlag nur einmal erhoben.

  • Familien ohne BonusCard und ohne FamilienCard zahlen zusätzlich pro Kind / Monat 70 €
  • Familien mit FamilienCard zahlen zusätzlich pro Kind / Monat 70 €

Übernahme des Elternbeitrags durch das Jugendamt

Die Eltern sind vorrangig auf die Möglichkeit der BonusCard hinzuweisen. Liegen die Voraussetzungen dafür nicht vor, können die Beiträge für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder auf Antrag ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden, wenn die Belastung Eltern und Kindern nicht zuzumuten ist (§ 90 Abs. 3 SGB VIII). Der Antrag muss von den Eltern direkt beim Jugendamt gestellt werden. Die Eltern zahlen dann nur einen ermäßigten Beitrag, die Differenz erhält der Träger direkt vom Jugendamt.

Grundsätze der Gebührenerhebung

  • Die Gebühren werden für 11 Monate pro Kindergartenjahr erhoben; der August ist beitragsfrei.
  • Die Gebührenschuld entsteht mit der Aufnahme. Die Beträge sind monatlich und jeweils bis spätestens zum 3. Werktag zu entrichten.
  • Der Kleinkindzuschlag entfällt mit dem Monat, in dem das betreffende Kind seinen 3. Geburtstag feiert.
  • Eine Aussetzung der Gebührenschuld erfolgt nicht, auch wenn aus organisatorischen oder personellen Gründen zeitlich befristet keine Betreuung erfolgen kann. Ausgenommen sind Kinderkuren bis zu einem Monat.
  • Die genannten Gebühren gelten ausschließlich für Kinder, die ihren Hauptwohnsitz in Stuttgart haben.
  • Liegen Ermäßigungsgründe vor, haben die Eltern diese geltend zu machen und die erforderlichen Nachweise vorzulegen. Sie sind auch zur Mitteilung verpflichtet, wenn Ermäßigungsgründe entfallen. Werden die erforderlichen Nachweise nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt, wird davon ausgegangen, dass keine Ermäßigungsgründe bestehen.
  • Maßgebend für die Eingruppierung sind die Verhältnisse zu Beginn des Kindergartenjahres. Wird das Kind nicht zu Beginn des Kindergartenjahres aufgenommen, sind die Verhältnisse zum Aufnahmezeitpunkt maßgebend. Ändern sich die Familienverhältnisse so, dass der Beitrag sich reduziert, ist der niedrige Beitrag ab Beginn des Monats zu berechnen, in dem die Eltern die Ermäßigung beantragen.
  • Als Kinder einer Familie gelten alle in häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
  • Für Fehlzeiten wird keine Ermäßigung gewährt. Fehlt ein Kind länger als 10 Betreuungstage, wird auf Antrag ein eventuell gezahltes Essengeld ab dem 11. Tag anteilig erstattet.
  • Bei Neuaufnahmen vom 1. bis 7. des Monats ist der volle Satz, bei Neuaufnahme vom 8. bis 14. des Monats 75%, vom 15. bis 21. des Monats 50% und danach 25% des Betreuungsgeldes und gegebenenfalls des Essensgeldes zu bezahlen.
  • Die Gebühren sind auch zu entrichten, wenn aus organisatorischen oder personellen Gründen vorrübergehend keine Betreuung erfolgen kann.

Kinder- und Familienzentrum Paulusstift

Wir bieten für Kita-Eltern und Familien aus Stuttgart Ost in unserem gemütlichen KiFaZ- Café die Möglichkeit, sich zu treffen, neue Kontakte zu knüpfen und sich auszutauschen.

Veranstaltungen zu verschiedenen Themen, Informationen, Beratungsangebote und Vermittlung von weiterführenden Hilfen sowie Anregungen für Familien runden das Angebot ab.

Räumlichkeiten

Neben den Räumen der Kindertagesstätte, die wir gemeinsam nutzen, liegt in der Mitte des Hauses unser gemütliches Café mit großem Spielbereich und Terrasse.

Veranstaltungen und Aktivitäten

Unsere vielfältigen Angebote werden in Kooperation mit anderen Institutionen, erfahrenen Eltern, ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und unseren Fachkräften durchgeführt.

Die Veranstaltungen finden sowohl während wie auch außerhalb der Öffnungszeiten statt.

Download

Angebot offene Krabbelgruppe
Angebot Freitagsfrühstück

SkF Stuttgart
Kinder- und Familienzentrum
Paulusstift

Heidi Nagler, Gesamtleitung Paulusstift
Susanne Pill-Hardt, Bereichsleitung

Ottostr. 1
70190 Stuttgart

Tel.: 0711 26 88 9-0
Mail: pst.kifaz@skf-drs.de