Ehrenamtliche Betreuer*innen
Führen von gesetzlichen Betreuungen - Ihre Lebenserfahrung reicht für Zwei
Das nächste Einführungsseminar findet am 21.09.2019 statt.
Einsatzort: in der häuslichen Umgebung des zu Betreuenden oder in einer Pflegeeinrichtung
Beschreibung und Ziel des Angebots: Gesetzliche Betreuer*innen bieten Hilfe und Begleitung für Erwachsene, die aufgrund von Krankheit, Alter oder Behinderung ihre persönlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können. Dazu zählen insbesondere:• finanzielle und rechtliche Angelegenheiten
• Vertretung gegenüber Behörden und Banken
• persönliche Angelegenheiten wie z.B. die Begleitung zum Arzt oder die Vermittlung von Hilfsdiensten oder Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags
Zielgruppe: Erwachsene, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit dementieller Erkrankung, hochbetagte Menschen
Zeitlicher Rahmen: 4 bis 10 Stunden pro Monat reichen erfahrungsgemäß aus, um eine gesetzliche Betreuung für einen kranken, alten oder behinderten Menschen übernehmen zu können.
Voraussetzungen:
• Lebenserfahrung
• ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
• die Bereitschaft sich für andere Menschen einzusetzen, eine verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen und sich neuen Anforderungen zu stellen
Wir bieten Ihnen:
• eine gesetzlich geregelte pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 399 Euro im Jahr
• umfassende Einführung und kontinuierliche Begleitung.
• Gesprächskreise zu betreuungsrelevanten Themen und zum Erfahrungsaustausch unter Anleitung
eines hauptamtlichen Mitarbeiters
• umfassenden Versicherungsschutz
Ansprechpartner:
Wenn Sie Interesse an einem Engagement als ehrenamtliche*r Betreuer*in haben, wenden Sie sich bitte an Roland Rieker - Tel.: 0711/ 925 62 -25, E-Mail: roland.rieker@skf-drs.de
- eine verantwortungsvolle, interessante und sinnstiftende Tätigkeit
- freie Zeiteinteilung
- intensiver Erfahrungsaustausch mit anderen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen
- eine pauschale jährliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 399 Euro