Gesetzliche Betreuung
Begleitung Ehrenamtlicher
Vorsorge durch Vollmacht / Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
Die gesetzliche Betreuung ist eine vom Betreuungsgericht angeordnete Hilfe für volljährige Personen, die aufgrund von Krankheit, Alter oder Behinderung ihre persönlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können. Dabei stellt das Betreuungsgesetz das Recht der Betroffenen auf weitestgehende Selbstbestimmung in den Vordergrund.
In einer Betreuungsverfügung können Wünsche für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit bezüglich der Person und der Art und Weise, wie die zukünftige Betreuung geführt werden soll, geäußert werden.
Um für Zeiten von krankheitsbedingter Entscheidungsunfähigkeit Vorsorge zu treffen, besteht die Möglichkeit der Erteilung einer privaten (Vorsorge-)Vollmacht.
Die Mitarbeiter*innen des Betreuungsvereins sind für Sie erreichbar:
Tiziana Carrino - 07 11/9 25 62-32
Petra Kischlat - 07 11/9 25 62-33
Jörg Treiber - 07 11/9 25 62-30
Nicole Wolf - 07 11/9 25 62-34
E-Mail: betreuungsverein@skf-drs.de
Wir bieten Beratung und Unterstützung in allen Betreuungsangelegenheiten nach dem Betreuungsgesetz
Gewinnung, Vermittlung und Begleitung von ehrenamtlichen Betreuer*innen
Führen von gesetzlichen Betreuungen auf Anordnung des Betreuungsgerichtes
Beratung von ehrenamtlichen Betreuer*innen, Bevollmächtigten und Angehörigen
Beratung von Fachdiensten und Einrichtungen
Information und Beratung zu Vollmacht und Betreuungsverfügung (siehe auch LebensFaden)
Weitere Infos: Faltblatt Betreuungsverein
Online-Beratung von SkF, SkM und Caritas
Die Online-Beratung der gemeinsamen Betreuungsstelle von SkF, SkM und Caritas ist ein zusätzliches Angebot neben der Beratung durch die Mitarbeitenden der Betreuungsvereine vor Ort.
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SkF Stuttgart Betreuungsverein |
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Stöckachstr. 55 70190 Stuttgart |
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0711 / 92562-0 |
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betreuungsverein@skf-drs.de |