Mehr Anerkennung für rechtliche Betreuung
Bochum, 25.07.2019
Die Politik erkennt an: Die rechtliche Betreuung ist eine anspruchsvolle Aufgabe.
Die neuen Fallpauschalen für berufliche Betreuer*innen sind ein Erfolg!

Am 27. Juli 2019 treten die Neureglungen zur Vergütung der beruflichen Betreuung in Kraft. Die finanziellen Mittel in diesem für viele Menschen so wichtigen Feld sind nach jahrelangem Ringen endlich erhöht worden. Der Betreuungsgerichtstag e.V. begrüßt ausdrücklich, dass auch das System der Fallpauschalen in wichtigen Punkten modernisiert wurde.
Berufliche Rechtliche Betreuung von Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen beschränkt sich nicht auf die bloße Verwaltung vom Schreibtisch aus. Sie kann auch nicht von jedem übernommen werden, der seine Angelegenheiten selbst regeln kann. Sie ist, wenn sie qualitätsvoll und damit pflichtgemäß ausgeübt wird, eine komplexe Aufgabe!
Die Betreuung verhilft Menschen zu ihren Rechten und berücksichtigt dabei, was diese wollen und bevorzugen. Außerdem bietet sie vor allem auch rechtlichen Schutz. Diese Grundsätze machen sie gegenüber Behörden, Banken, Versicherungen, Vermietern, Ärzten und Pflegenden und vielen anderen geltend. Um die betreuten Menschen beim rechtlichen Handeln unterstützen zu können, müssen die Betreuer*innen zudem eine gute Arbeitsbeziehung zu ihm aufbauen. Daher sind die Ansprüche an die Qualifikation beruflicher Betreuer*innen hoch und müssen es auch sein.
Das erfordert eine angemessene Bezahlung, andernfalls bleibt geeigneter Nachwuchs aus oder wendet sich anderen Berufsfeldern zu.
Besonders positiv an der Neuregelung ist, dass die Vergütung für die berufliche Betreuung nach dem Maßstab eines „durchschnittlichen" Vereinsbetreuers der Entgeltgruppe S 12 bemessen wird. Das entspricht der Vergütung, die Sozialarbeiter mit schwieriger Tätigkeit er-halten. Damit wird klar, dass berufliche Betreuung eine schwierige und verantwortungsvolle Tätigkeit ist, damit Betreuer*innen den Anforderungen beruflicher Betreuung gerecht werden können– und das stets im Interesse der betreuten Menschen. Für ihre Bewältigung bildet ein fachnaher Studienabschluss die Grundlage. Notwendig ist zudem berufliche Erfahrung. Das ist ein klares Signal für die aktuelle Debatte um die Qualität in der Rechtlichen Betreuung. Denn dabei geht es auch um die Mindestqualifikation, die notwendig ist, um Menschen mit Behinderungen bei der Ausübung ihrer Selbstbestimmung zu unterstützen.
Es ist überdies zu begrüßen, dass die Anfangsmonate einer rechtlichen Betreuung deutlich besser vergütet werden. Dann werden nämlich die entscheidenden Weichen gestellt. Gerade die Anfangsmonate einer Betreuung sind, wie empirisch belegt ist, besonders zeitaufwändig.
Vereinfacht werden auch künftige Anpassungen der Vergütung. Die nun neu festgesetzten Fallpauschalen können in Zukunft beispielsweise um einen bestimmten Prozentsatz erhöht werden, um sie an die Entwicklung der Vergütung eines „durchschnittlichen Vereinsbetreuers" anzupassen. Das lässt hoffen, dass die nächste Vergütungsanpassung nicht wieder jahrelang auf sich warten lässt.
Der Boden für mehr Qualität in der Rechtlichen Betreuung ist bereitet.
Diese Chance gilt es zu nutzen – im Interesse der betreuten Menschen!
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Der Betreuungsgerichtstag e. V. (BGT) ist ein Fachverband von Juristen, rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern sowie Fachkräften aus sozialen, pflegerischen und ärztlichen Berufen sowie aus Wissenschaft, Lehre und Verwaltung. Sein Ziel ist es, die Freiheits- und Persönlichkeitsrechte von betreuten Menschen zu stärken und ihre soziale Situation zu verbessern.
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