Das Grundgesetz von Deutschland greift bereits in seinem ersten Artikel die Unantastbarkeit der Würde des Menschen auf und lässt weitere Menschenrechte folgen. Das ist außergewöhnlich im Vergleich zu vielen anderen Länderverfassungen, die oft zunächst in ihren ersten Artikeln auf ihre Staatsstruktur eingehen. Am 10. Dezember war der Tag der Menschenrechte. Der erste Artikel der Allgemeinen Erklärung für Menschenrechte lautet ebenfalls ähnlich: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde geboren.“ Demzufolge werden dort Rechte definiert, die jedem Menschen unabhängig von Kategorien wie Herkunft, Geschlecht oder Religion zustehen. Dadurch wird klar, dass Frauenrechte Menschenrechte sind, wie der Landesfrauenrat Baden-Württemberg (LFR BW) feststellt.
Der LFR BW setzt sich seit Jahrzehnten für die Gleichstellung von Frauen und Männern ein, ist aber alarmiert: In unserer Gesellschaft besteht weiterhin keine Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte der Frauen sind bedroht wie lange nicht mehr.
„Dies sehen wir an der Lohnungleichheit, an erheblich zu wenig Beteiligung der Frauen an Leitung und Politik, an sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt,“ stellt Carmen Kremer, Mitglied im Vorstand des LFR BW, fest und fordert deshalb die Bundesparteien auf: „Stellen Sie Ihre Interessen, Ihren Wahlkampf nicht vor die Interessen der Frauen, die von Gewalt bedroht sind und bringen Sie das Gewalthilfegesetz auf den Weg. Verlieren Sie keine Zeit, denn die Frauen haben keine Zeit. Manche verlieren jetzt im Moment Ihre Gesundheit, ja, ihr Leben!“ Gewalt dürfe keinen Platz in unserer Gesellschaft haben.
Quelle: Landesfrauenrat Baden-Württemberg