Wir über uns

Der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Diözese Rottenburg-Stuttgart.

Der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Diözese Rottenburg Stuttgart (SkF Stuttgart) ist ein selbständig eingetragener Frauenverein in Stuttgart mit einer bald 100-jährigen Geschichte, ein Frauenfachverband im Caritasverband und Mitglied eines bundesweit tätigen Frauenverbands (externer Link).

Der SkF Stuttgart bietet professionelle Hilfe für Frauen, Kinder, Jugendliche und Familien sowie Beratung und Unterstützung in Betreuungsangelegenheiten nach dem Betreuungsgesetz. Mit 220 hauptamtlichen Fachkräften – vor allem Sozialpädagogen*innen, Sozialarbeiter*innen, Erzieher*innen sowie Fachkräften in Verwaltung, Hauswirtschaft und Technik – setzt sich der SkF Stuttgart für Menschen in schwierigen Lebenssituationen ein.

Die Arbeit des SkF wird von ca. 170 Ehrenamtlichen unterstützt, die sich mit den Hauptamtlichen für eine Verbesserung der Lebenssituation und Chancengleichheit von benachteiligten Frauen, Kindern, Jugendlichen und deren Familien einsetzen. Auch der SkF-Rat arbeitet ehrenamtlich.

SkF Stuttgart

Stöckachstraße 55
70190 Stuttgart

Tel.: 0711 / 92562-0
Mail: info@skf-drs.de

Struktur des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. Diözese Rottenburg-Stuttgart

Vorständin

Svenja Gruß

SkF-Rat

Elke Bürkle

Monika Bormann

Heike Scherbel

Christa Vossschulte

Abteilungs-/Einrichtungsleitungen

Marina Denzer

  • Personal (Kontakt über: personal[at]skf-drs.de)
  • Finanzen
  • EDV/Organisation
  • Spendenwesen

Ann-Catrin Dilger

  • Schwangerschaftsberatung und Angebote der Frühen Hilfen
  • Wohnungsnotfallhilfe für Frauen: Tagestreff Femmetastisch und Betreutes Wohnen
  • Betreuungsverein
  • FrauenBerufsZentrum – FBZ

Heidi Nagler

Mutter-Kind-Einrichtung:

  • Wohngruppe für Mutter und Kind
  • Trainingswohnen
  • Appartementhaus
  • Betreutes Wohnen

Kinder- und Familienzentrum:

  • Kinder- und Familienzentrum
  • Kindertagesstätte
  • Angebot für Familien

Marcus Delan

  • Wohngruppen
  • Flexible Hilfen
  • Erziehungshilfestellen
  • Gesellschaft für Erziehungshilfe

Gabriele Gostner-Priebe

Christliches Profil

Geistliche Begleiterin

Geistliche Begleitung und Beratung für den SkF heißt:

auf dem Weg sein mit Mitarbeiter*innen, mit dem Verband, mit den Menschen, die zu uns kommen. Lebenswege sind auch Glaubenswege – sie können sehr unterschiedlich sein. Dennoch sind wir gemeinsam unterwegs – Gott geht mit.

Geistliche Begleitung der Mitarbeiter*innen:

Geistliche Begleitung kann Mitarbeiter*innen individuell begleiten, zur Teamstärkung beitragen, Arbeitsgruppen zu theologischen/spirituellen Themen beraten. Konkrete Angebote in diesem Sinne können z.B. Oasentage, Fortbildungen oder Auszeiten sein. Mehr dazu erfahren die Mitarbeiterinnen im Newsletter „Herzblatt“.

Geistliche Begleitung im Verband:

Woher kommt unsere Bewegung? Wie bleiben wir in Bewegung? Von welchen sozialen Fragen der Gesellschaft lassen wir uns bewegen? Dies sind Fragen, die geistliche Begleitung wachhalten kann. Gemeinsam mit Skf-Rat, Vorständin und Leitungen suchen wir nach zeitgemäßen Formen einer Spiritualität im Verband, die Kraft und Inspiration für die Ziele des SkF gibt.

Christliches Profil des SkF:

Mitarbeitende im SkF orientieren sich in ihrem beruflichen Handeln an einer religionssensiblen Spiritualität. Vielfalt und Offenheit werden als Bereicherung für alle verstanden. Maßgebend sind ebenfalls die Standards einer achtsamen und wertschätzenden Sozialen Arbeit. In einem mehrjährigen Projekt hat ein Projektteam dazu 5 Grundhaltungen entwickelt, sie sind in einer Broschüre festgehalten.

Download Broschüre

Darüber hinaus: Die Stelle der Geistlichen Begleitung hat einen Umfang von 25 % – deshalb liegt der Schwerpunkt auf Begleitung und Stärkung der Kompetenzen der Mitarbeiter*innen.

Gabriele Gostner-Priebe

Geistliche Begleitung und Beratung für den SkF heißt:

auf dem Weg sein mit Mitarbeiter*innen, mit dem Verband, mit den Menschen, die zu uns kommen. Lebenswege sind auch Glaubenswege – sie können sehr unterschiedlich sein. Dennoch sind wir gemeinsam unterwegs – Gott geht mit.

Geistliche Begleitung der Mitarbeiter*innen:

Geistliche Begleitung kann Mitarbeiter*innen individuell begleiten, zur Teamstärkung beitragen, Arbeitsgruppen zu theologischen/spirituellen Themen beraten. Konkrete Angebote in diesem Sinne können z.B. Oasentage, Fortbildungen oder Auszeiten sein. Mehr dazu erfahren die Mitarbeiterinnen im Newsletter „Herzblatt“.

Geistliche Begleitung im Verband:

Woher kommt unsere Bewegung? Wie bleiben wir in Bewegung? Von welchen sozialen Fragen der Gesellschaft lassen wir uns bewegen? Dies sind Fragen, die geistliche Begleitung wachhalten kann. Gemeinsam mit Skf-Rat, Vorständin und Leitungen suchen wir nach zeitgemäßen Formen einer Spiritualität im Verband, die Kraft und Inspiration für die Ziele des SkF gibt.

Christliches Profil des SkF:

Mitarbeitende im SkF orientieren sich in ihrem beruflichen Handeln an einer religionssensiblen Spiritualität. Vielfalt und Offenheit werden als Bereicherung für alle verstanden. Maßgebend sind ebenfalls die Standards einer achtsamen und wertschätzenden Sozialen Arbeit. In einem mehrjährigen Projekt hat ein Projektteam dazu 5 Grundhaltungen entwickelt, sie sind in einer Broschüre festgehalten.

Download Broschüre

Darüber hinaus: Die Stelle der Geistlichen Begleitung hat einen Umfang von 25 % – deshalb liegt der Schwerpunkt auf Begleitung und Stärkung der Kompetenzen der Mitarbeiter*innen.

Gabriele Gostner-Priebe

Chronik

„Nur mutig wollen, lieben und hoffen. Der menschliche Wille und die göttliche Gnade lassen sich nicht bemessen.“

Der SkF wurde 1900 von Agnes Neuhaus in Dortmund gegründet. Beinahe zeitgleich, im Jahr 1903, gründete Mathilde von Dellingshausen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart den Rettungsverein vom guten Hirten, der 1979 zum Katholischen Sozialdienst e.V. Stuttgart umbenannt wurde.

Beide Gründerfrauen waren katholische Frauenpersönlichkeiten, die schon früh auf die Not von Frauen aufmerksam geworden waren. Zunächst begannen sie aus christlichem und humanitären Engagement heraus individuell zu helfen. Dabei erfuhren diese Frauen, dass sie über die individuelle und aktuelle Hilfe hinaus größere Initiativen und Projekte entwickeln und verwirklichen konnten, um so soziale Verhältnisse zu verändern.

Der persönliche Ansatz erweiterte sich zur politischen Aufgabe. Diese Frauen entdeckten und erfuhren Frauensolidarität, die Freude an der gemeinschaftlichen Arbeit, an ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten.

Unter Mathilde von Dellingshausen baute der Verein bereits

  • 1910: die Mutter-Kind-Einrichtung Paulusstift
  • 1914: das Kinder- und Jugendheim Neuhausen
  • 1924: das Mädchenwohnheim Mathildenhaus

In der Nachkriegszeit differenzierte sich die offene Arbeit des Vereins weiter aus. Erst Ende des letzten Jahrhunderts, im Jahr 1999, schloss sich der Katholische Sozialdienst an den SkF-Bundesverband an, nachdem über viele Jahre eine enge Kooperation mit dem SkF bestanden hatte. Seit dem 1.1.2001 trägt der Verein auch den SkF-Vereinsnamen.

Satzung

§ 1 Präambel

(1) Der Sozialdienst katholischer Frauen ist ein Frauen- und Fachverband in der katholischen Kirche in Deutschland, der sich der Hilfe für Kinder, Jugendliche, Frauen und ihren Familien in besonderen Lebenslagen widmet.

(2) Der Verein beruht auf den Prinzipien der Ehrenamtlichkeit und des Zusammenwirkens von ehrenamtlich und beruflich für den Verein Tätigen.

(3) Der Verein erfüllt seine laienapostolische Aufgabe in Kirche, Staat und Gesellschaft im Sinn christlicher Caritas als Wesens- und Lebensäußerung der katholischen Kirche.

(4) In der Diözese Rottenburg-Stuttgart gründete 1903 Mathilde von Dellingshausen den „Rettungsverein vom Guten Hirten“, der am 01.09.1976 zum „Katholischen Sozialdienst e.V.“ umfirmierte und sich im Jahr 1999 an den bundesweit tätigen Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. anschloss und zum 01.01.2001 dessen Vereinsnamen übernahm….

Weiter zur vollständigen Satzung

Rückmeldungen & Beschwerden

Unzufrieden?
Oder haben Sie eine gute neue Idee?

Für Rückmeldungen, Anregungen & Beschwerden nutzen Sie bitte vorrangig die Feedbackwege in den Einrichtungen und Abteilungen.

Sie können direkt mit den für den betreffenden Bereich zuständigen Mitarbeiter:innen oder Leitungen sprechen oder unterschiedliche Feedbackwege (analog oder digital) nutzen.

In den Einrichtungen im Paulusstift können Sie zum Beispiel bereitgelegte Feedbackkarten ausfüllen und in die dafür vorgesehenen Briefkästen einwerfen. In den Beratungsstellen können Sie Feedbackformulare ausfüllen. Den Ablauf des Beschwerdeverfahrens in der Kinder-und Jugendhilfe finden Sie hier. Es gibt dort auch die Möglichkeit der Partizipation im Kinder- und Jugendparlament.

Darüber hinaus können Sie sich jederzeit gerne an die Stabsstelle für Öffentlichkeitsarbeit wenden.

Ansprechpartnerin:

Sandra Schwarzstein
Stabsstelle für Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 0711/92562-56
E-Mail: sandra.schwarzstein@skf-drs.de

Hinweisgeberschutz
Anonymen Hinweis geben

Als lernender Verein unterstützt der SkF Stuttgart die sogenannte EU-Whistleblowerrichtlinie (PDF).

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) will einen umfassenden Schutz von Personen sicherstellen, die in ihrem beruflichen Umfeld Informationen über Rechtsverstöße erlangen und diese melden. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Betrug, Korruption, das Verschweigen von Interessenskonflikten, Machtmissbrauch oder ein anderes Anliegen handeln.

Sie haben hier die Möglichkeit auf einen Missstand aufmerksam zu machen. Dies ist auch anonym möglich. Dabei beachten Sie bitte, dass Sie so wenig wie möglich Persönliches über sich und andere preisgeben und eine E-Mail-Adresse nutzen, die ihre Identität schützt. Ihr Anliegen wird auf jeden Fall vertraulich behandelt und von einer neutralen Stelle im Verein bearbeitet.

Sie bekommen eine Eingangsbestätigung und nach sorgfältiger Prüfung und ggf. Einleitung einer Untersuchung schnellstmöglich eine Nachricht zumBearbeitungsstand. Spätestens nach drei Monaten erhalten Sie eine abschließende Rückmeldung zu Ihrem Hinweis.

Sollten Sie ein Anliegen haben, das sich direkt mit unseren Mitarbeitenden klären lässt, möchten wir Sie bitten, zuerst diesen Weg zu nutzen.

Der SkF Stuttgart geht allen Meldungen über Fehlverhalten nach. Dies geschieht unabhängig von Stellung oder Beziehung der Personen im oder zum SkF. Hinweisgebende Personen sind vor Benachteiligungen geschützt.

Anonymes Hinweis-Formular: