Gesetzliche Betreuung
Informationen zu gesetzlichen Betreuungen
Menschen, die aufgrund einer Krankheit ihre Angelegenheiten nicht mehr allein regeln können, benötigen Hilfe. Die gesetzliche Betreuung soll diese Menschen unterstützen und ihnen helfen, ihre Selbstbestimmungsrechte zu erhalten.
Unsere Aufgabe ist die Führung von gesetzlichen Betreuungen für Volljährige, die nach § 1897 Abs. 1 BGB aufgrund einer psychischen Krankheit, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können.
Dazu gehören z. B.:
- Sicherstellung der Existenz
- Stabilisierung und Stärkung der Persönlichkeit
- Verselbstständigung im Rahmen der Möglichkeiten
Betreuer:innen dürfen nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die gesetzliche Betreuung erforderlich ist. Bereiche, in denen Betroffene ihre Angelegenheiten eigenständig erledigen können, dürfen gesetzliche Betreuungen nicht übertragen werden.
Wie wird eine rechtliche Betreuung eingerichtet?
- Einen Antrag auf Betreuung kann jede Person für sich selbst stellen.
- Dritte können eine Anregung zur Betreuung beim zuständigen Betreuungsgericht oder der jeweiligen Betreuungsbehörde geben.
Wer kann als Betreuer:in bestellt werden?
- Eine Betreuung kann ehrenamtlich von Familienangehörigen, Nachbarn und Bekannten oder von Berufs- bzw. Vereinsbetreuern übernommen werden.
- Eigene Vorschläge zur Auswahl eines Betreuenden werden berücksichtigt.
Wann ist Betreuung rechtlich bestellt?
Das Betreuungsgericht prüft in Zusammenarbeit mit der Betreuungsbehörde den Antrag auf Betreuung und bestellt eine:n Betreuer:in.
Mit Bekanntgabe des Beschlusses durch das Gericht beginnt die Betreuung.
Wie lang dauert eine rechtliche Betreuung?
- Die Zeitspanne der Betreuung wird individuell bestimmt. Eine Betreuung kann bis zu sieben Jahre eingerichtet werden. Eine Weiterbewilligung bedarf der erneuten Überprüfung.
- Eine Betreuung kann vorzeitig aufgehoben werden, wenn ihre Voraussetzungen wegfallen.
Gegen den freien Willen einer volljährigen Person wird keine gesetzliche Betreuung bestellt.
Gegen den freien Willen einer volljährigen Person wird keine gesetzliche Betreuung bestellt.
SkF Stuttgart
Betreuungsverein
Stöckachstraße 55
70190 Stuttgart
Tel.: 0711 92562-0
Mail: betreuungsverein@skf-drs.de
Mitarbeiter*innen
Tiziana Carrino
07 11/9 25 62-32
Petra Kischlat
07 11/9 25 62-33
Jörg Treiber
07 11/9 25 62-30
Begleitung ehrenamtlicher Betreuer*innen
Wir suchen Frauen und Männer, die sich gerne für andere Menschen einsetzen und die eine verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen wollen. Besondere Fachkenntnisse werden nicht benötigt.
Ein bis zwei Stunden pro Woche reichen erfahrungsgemäß aus, um eine gesetzliche Betreuung für einen kranken, alten oder behinderten Menschen zu übernehmen. Auslagenersatz und Versicherungsschutz sind gesetzlich geregelt.
Wir bieten Gesprächskreise, persönliche Beratung, Erfahrungsaustausch und Einführungskurse für ehrenamtliche Betreuer*innen. Nach einer umfassenden Einführung vermitteln wir Ihnen gerne eine Betreuung, die auf Ihre persönlichen Wünsche, Fähigkeiten und zeitlichen Möglichkeiten zugeschnitten ist.
Als ehrenamtliche*r Betreuer*in erhalten Sie zudem eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 425,00 € pro Jahr und Sie sind haftpflichtversichert.
SkF Stuttgart
Betreuungsverein
Stöckachstraße 55
70190 Stuttgart
Tel.: 0711 92562-0
Mail: betreuungsverein@skf-drs.de
LebensFaden
LebensFaden ist ein Netzwerk von speziell geschulten Ehrenamtlichen und
Hauptamtlichen, die Ratsuchende rund um das Thema Christliche Patientenvorsorge informieren.
Download: Informationen für Ratsuchende
SkF Stuttgart
Christliche Patientenvorsorge
Jörg Treiber
Stöckachstraße 55
70190 Stuttgart
Tel.: 0711 92562-30
Mail: patientenvorsorge@skf-drs.de
Ihre Lebenserfahrung reicht für zwei?
Einführungsseminar ins Betreuungsrecht in drei Modulen
Frühjahrstermine 2024
Donnerstag, der 07. März – Modul 1
Donnerstag, der 14. März – Modul 2
Donnerstag, der 21. März – Modul 3
Herbsttermine 2024
Donnerstag, der 10. Oktober – Modul 1
Donnerstag, der 17. Oktober – Modul 2
Donnerstag, der 24. Oktober – Modul 3
Die Seminare finden von 17:30 Uhr bis 20:00 Uhr statt.
Behinderte, psychisch kranke und altersverwirrte Menschen haben das Recht auf Unterstützung bei der Bewältigung ihres Alltags und der Erledigung ihrer rechtlichen Angelegenheiten durch eine gesetzliche Betreuung. Stuttgarter Bürger*innen, die ehrenamtlich bereit sind, 1-2 Stunden pro Woche für diese interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit einzusetzen, haben im Einführungsseminar die Möglichkeit, sich umfassend über das Tätigkeitsfeld einer gesetzlichen Betreuung zu informieren.
Angehörigen, die bereits vom Betreuungsgericht bestellt wurden, bietet ein Einführungsseminar zahlreiche Hilfestellungen und die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch.
Die Aufgaben von gesetzlichen Betreuer*innen sind sehr vielfältig und ergeben sich aus dem persönlichen Hilfebedarf der Betreuten, wie z. B. Erledigung des Schriftverkehrs, Begleitung zum Arzt, Vertretung gegenüber dem Pflegeheim, Organisation und Überwachung mobiler Einsatzdienste, Vermögensverwaltung etc.
Folgende Themen werden im Seminar behandelt:
- Aufgaben und Pflichten einer Betreuer*in
- Unterstützung, Beratungsangebote und Hilfen
- Persönlicher Bericht, Vermögensverzeichnis, Rechnungslegung
- Befreiungen für Angehörige
- Betreuungsgerichtliche Genehmigungen
- Haftung und Versicherungsschutz
- Bearbeiten von Fallbeispielen
Das Seminar wendet sich ausschließlich an ehrenamtlich Engagierte und Interessierte.
Wenn Sie sich für diese ehrenamtliche Aufgabe entscheiden, stehen Ihnen Mitarbeiter*innen des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. mit fachlicher Beratung und Begleitung zur Seite. Dies gilt auch für Angehörige, die sich als gesetzliche Betreuer*innen engagieren.
SkF Stuttgart
Betreuungsverein
Stöckachstraße 55
70190 Stuttgart
Tel.: 0711 92562-0
Mail: betreuungsverein@skf-drs.de
Gebühr:
gebührenfrei
Veranstalter, Information und Anmeldung:
Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
Betreuungsverein
Jörg Treiber
Tel.: 0711 92562-0
betreuungsverein@skf-drs.de
Veranstaltungsort:
Auf Anfrage beim Veranstalter (gegebenenfalls online)